Wo fängt das Leben an? Finde deinen Weg.

Romane erzählen Geschichten, deine eigene Geschichte schreibst du selber.

Schicksale:
"Atmen - 
bis zum letzten Zug"
Eine Diagnose in der Schwangerschaft platzt von einem Moment auf den anderen mitten ins Leben eines Paares. Eine Jugendliebe muss erwachsen werden, von einem Tag auf den anderen. Abtreibung und Inklusion Behinderung und Selbstverwirklichung, Liebe und Erotik - eine geballte Ladung von Lebenserfahrung liegt diesem Roman zugrunde. Lasst euch hineinziehen in die düster sinnliche Welt der existenziellen Erschütterung, die jede und jeden von euch mit einem persönlichen Fazit über das Leben und seinen Sinn zurücklässt. 
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Fortuna Silbernagel
Geb. 1980
Mutter von drei Kindern, eines mit Downsyndrom
Literaturwissenschaftlerin und Autorin

Hobby: Psychologie

Lieblingszitat: 
Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen.

Warum ich Schicksalsgeschichten schreibe:
Um Menschen und ihren Schicksalen eine Stimme und einen Sinn zu geben und weil ich Schicksalsgeschichten spannend finde.

Sophia

Sportlerin und seit Teenagezeiten in Flo verliebt, tiefgründig, nachdenklich und trotzdem lebenslustig - normalerweise...

Flo

Sportler und Womanizer, Lebemann zwischen Verantwortung und Freiheitsdrang.

Johanna

Der kleine Alien mit Downsyndrom. Wird sie leben?

 Ein Schwangerschaftsabbruch ist für alle Beteiligten straffrei, wenn er nach der Beratungsregelung erfolgt (§ 218a Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB)) oder wenn es einen medizinischen oder kriminologischen Grund für den Abbruch gibt (§ 218a Absatz 2 und 3 StGB). 

 Ein Träger öffentlicher Gewalt darf Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Menschen mit und ohne Behinderungen ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden und dadurch Menschen mit Behinderungen in der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden. (BGG §7 (1)) 

 Unternehmen mit 20 Mitarbeiter*innen und mehr sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Das sind derzeit rund 179.000 Unternehmen. Weniger als 39 Prozent von ihnen erfüllen diese Fünf-Prozent-Quote vollständig. (Aktion Mensch 2024)